Anhang 3 zu Nummer 3 BBesG/BesÜGBek 2014
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1912 - 1915)
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 20,22 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,82 Euro.
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 20,66 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 9,01 Euro.
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2